Martin Rütter Hundeschule Esslingen/Nürtingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter Hundeschule Esslingen/ Nürtingen, Christiane Reeg, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „teilnehmende Person“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung der teilnehmenden Person in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Sozialverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Die Aufnahme eines Mensch-Hund-Teams in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt. Bei nicht erfüllen der im Angebot festgehaltenen Voraussetzungen, liegt es im Ermessen der Hundeschule den Vertrag kostenpflichtig zu stornieren.
1.4. Die Auswahl des jeweiligen Mitarbeitenden für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine:n bestimmte:n Hundetrainer:In besteht für die teilnehmende Person nicht.
1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen der teilnehmenden Person gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.6. Der Unterricht erfolgt an mobilen Treffpunkten, die durch die Hundeschule ausgewiesen werden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.7. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, der teilnehmenden Person eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für die teilnehmende Person achten.
2. Pflichten der teilnehmenden Person
2.1. Die teilnehmende Person sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat die teilnehmenden Person den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.
2.5. Die teilnehmende Person ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei ihrem Hund anwesend zu sein.
3. Zahlungskonditionen
3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen sind. Das Honorar ist bis spätestens zu Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten bzw. zu überweisen. Fahrtkosten werden ab dem 20ten KM, ausgehend von unserer Postanschrift, berechnet und betragen 20 €. Bei einer Anfahrtszeit über 45 Minuten, ausgehend von unserer Postanschrift, wird diese zusätzlich als Arbeitszeit berechnet.
3.2. In der Hundeschule wird in der Regel die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht.
3.3. Besonderheit bei Außenterminen: Bei Terminen außerhalb von Ebersbach (z. B. Hausbesuche) erfolgt die Anfahrt durch die Hundeschule ausnahmslos erst nach vorab vollständig beglichener Rechnung. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig (spätestens zwei Werktage vor dem Termin) ein, ist die Hundeschule berechtigt, die Anfahrt zum Schutze der eigenen Planungssicherheit zu verweigern.
3.4. Erstattung bei Nicht-Anfahrt: Verweigert die Hundeschule die Anfahrt aufgrund fehlender Vorkasse des Kunden, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Honorar für die reservierte Zeit (inkl. Service-Pauschale für Hausbesuche) gemäß Punkt 4.3 bestehen. Lediglich die fahrtstreckenbezogene Kilometerpauschale (derzeit 20 €) wird in diesem Fall erlassen bzw. nicht berechnet, da es sich hierbei um ersparte Aufwendungen handelt.
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.3. Bestellsystem & Gruppenkurse: Die Hundeschule arbeitet in einem „Bestellsystem“. Dies gilt für Einzel-Termine sowie für die Buchung von festen Plätzen in anderen Angeboten, da diese Kapazitäten exklusiv für den Kunden bereitgehalten werden. Wird ein Termin (Einzel oder Gruppe) weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder aufgrund fehlender Vorkasse seitens der Hundeschule abgesagt, bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung (abzüglich ersparter Fahrtkosten gem. 3.4) verpflichtet (§§ 611, 615 BGB).
4.4. Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt für alle Buchungen von Einzelstunden, Gruppenkursen, Workshops und Seminaren der Hundeschule. Eine Buchung ist somit verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Vergütung, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit (hier gilt sowohl bei der teilnehmenden Person als auch deim Hund die Nachweispflicht) und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder der teilnehmenden Person ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
6. Haftung
6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der teilnehmenden Person, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
6.3. Die teilnehmende Person übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf einem Schulungsgelände befindet.
6.4. Soweit die teilnehmende Person durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung der teilnehmende Person bestehen.
7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
8. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebenden in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
9. Datenschutz
Die teilnehmende Person ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn die teilnehmende hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Widerrufsrecht
10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Diese Bestellungen sind bindend.
10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf das separate Widerrufsrecht.
11. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der teilnehmenden Person oder dritter Personen finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
12. Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
Ebersbach a.d.F., April 2025